Ausschreibung für ein städtisch-gefördertes Atelier im ATELIERFRANKFURT
Raumgröße: 18 qm
Warmmiete: 147 € (monatlich)
Kaution: 194 €
Deckenhöhe: 2,48m
4. Obergeschoss
Ab dem 15.08.2022 / 1.09.2022 zu beziehen
Mietdauer: 2 Jahre mit Option auf Verlängerung
Atelierprogramm der Stadt Frankfurt am Main
Ohne angemessenen Arbeitsraum ist professionelles Arbeiten nicht möglich. Das Kulturamt der Stadt Frankfurt gewährt daher seit 1990 Kunst- und Kulturförderung durch ein Atelierprogramm, bei dem Arbeitsräume subventioniert und zu vergleichsweise niedrigen Mieten an lokale Kunstschaffende vermietet werden.
Das Atelierprogramm der Stadt Frankfurt bietet geförderte Ateliers an verschiedenen Standorten. 30 subventionierte Arbeitsateliers sowie zwei geförderte Proberäume für Theater befinden sich im AF.
Vergabe eines städtisch-geförderten Ateliers im AF
Die Vergabe des oben genannten Ateliers richtet sich an professionell arbeitende Bildende Künstler*innen, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt nachweisen können.
Eine Altersbeschränkung besteht nicht, jedoch sollten vor allem Künstler*innen, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, durch ein subventioniertes Atelier einen Anschub für den Aufbau ihrer künstlerischen Karriere erhalten.
Bewerbung
Bewerben können sich professionelle Bildende Künstler*innen, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Voraussetzung ist eine künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule oder Fachhochschule.
* Nicht gefördert werden können Kunstschaffende, die noch studieren oder nicht hauptberuflich als Kunstschaffende tätig sind.
* Bedingung für eine Atelierförderung ist der Nachweis über ein geringeres Einkommen als 28.000.- Euro brutto im Jahr.
* Gefördert werden ausschließlich Künstlerinnen und Künstler, deren Wohnsitz, Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Frankfurt am Main liegt.
* Berücksichtigt werden alle Künstler*innen, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen – jedoch vorzugsweise Bildende Künstler*innen am Anfang der
Professionalität zum Auf- und Ausbau ihrer künstlerischen Karriere.
* Nachzuweisen ist eine kontinuierliche künstlerische Praxis über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre).
* Die vermieteten Ateliers sind ausschließlich Arbeitsateliers und keine Wohnflächen.
* Die Förderwürdigkeit bewertet eine Jury.
Inhalt der Bewerbungsunterlagen (in digitaler Form)
* Anschreiben mit Darstellung der derzeitigen Arbeitsraumsituation
* Lebenslauf, Art und Dauer der künstlerischen Ausbildung
* Werkportfolio mit Arbeiten der letzten 5 Jahre
* Ausstellungsübersicht
* Nachweis des Wohnsitzes
* Einkommensnachweis
Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der 10.08.2021.
Die Unterlagen erbitten wir ausschließlich via Email an kontakt@atelierfrankfurt.de (Mailumfang: unter 5 MB).
Das Atelier wird vom Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main gefördert.